Rezeptgültigkeit

Wie lange ist mein Rezept gültig?

Die Behandlung bei gesetzlich Versicherten muss spätestens innerhalb von 28 Tagen ab Ausstellungsdatum der Heilmittelverordnung begonnen werden.
Am 29. Tag ab Ausstellungsdatum verliert die Verordnung Ihre Gültigkeit und muss von Ihrem behandelnden Arzt neu ausgestellt werden

  • Eine Heilmittelverordnung bis zu 6 Behandlungseinheiten muss ab 1. Behandlung in 3 Monaten beendet werden
  • Eine Heilmittelverordnung über 6 Behandlungseinheiten muss ab der 1. Behandlung in 6 Monaten beendet werden

Können diese Fristen nicht eingehalten werden, verliert die Verordnung Ihre Gültigkeit und muss abgebrochen werden.

Verordnungen von der Berufsgenossenschaft (BG) müssen innhalb von 7 Tagen ab dem Ausstellungsdatum begonnen werden.

Sofern innerhalb der siebentägigen Frist ein Behandlungsbeginn nicht möglich ist, verliert die Verordnung Ihre Gültigkeit und muss neu ausgestellt werden.

Privatpatienten erkundigen sich bitte direkt bei Ihrer Krankenkasse ob Fristen einzuhalten sind.